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Vermögensschaden-Haftpflicht – damit Ihr Fehler nicht Ihr Schaden wird

So vielfältig wie Ihr Berufsfeld können auch versehentliche Fehler sein und die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren wie deren Ursachen. In vielen Berufszweigen entstehen dann vor allem Schäden am Vermögen eines Dritten. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert aus diesem Grunde speziell und ausschließlich Schadenersatzansprüche ab, die durch berufliches Versehen am Vermögen eines Mandanten oder Kunden entstanden sind.

Für eine größtmögliche Absicherung sind die Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau an die jeweiligen Risiken der verschiedenen Berufsgruppen und Tätigkeitsfelderangepasst.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für folgende Berufsgruppen:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Versicherungsvermittler
  • Inkassobüros
  • Rentenberater
  • Zwangersverwalter
  • Wirtschaftsprüfer

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Personen, die beruflich

  • Auskunft erteilen oder Rat gewähren (zum Beispiel: Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, Verbände)
  • fremdes Vermögen verwalten (zum Beispiel: Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Immobilienverwalter)
  • beurkunden (zum Beispiel: Standesbeamter)
  • Verträge vermitteln (zum Beispiel: Immobilienmakler, Reisebüros)
  • Gutachten erstellen (zum Beispiel: Sachverständige, Energieberater)

Sind Sie Unternehmensleiter, Mitglied eines Organs eines Unternehmens?

Wir bieten Ihnen Deckungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflicht) und sichern somit das „Top-Management“ von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.

Wir beraten Sie jederzeit gern und finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung.