Gewerbliche Haftpflichtversicherung – keine Pflicht für jeden, aber ein Muss für alle

Gewerbliche Haftpflichtversicherung – keine Pflicht für jeden, aber ein Muss für alle

Der Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dabei haften Unternehmen für viele Schäden – meist sogar in unbegrenzter Höhe. Zum Beispiel: - Schäden, die durch Mitarbeiter im Zuge der ausgeübten Tätigkeit verursacht werden - Schäden Dritter, die sich durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Betriebsgrundstück ereignen - Produkte, die bei Kunden einen Personen- oder Sachschaden verursachen Jede Branche stellt andere Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz ist daher auf unterschiedliche Gewerbe abgestimmt. - Bauwirtschaft - Handelsbetriebe - Handwerksbetriebe - Fabrikationsbetriebe - Büro- und Dienstleistungsbetriebe - Freie Berufe, Öffentlicher Dienst - Kultur, Sport, Freizeit, Wellness, Schausteller - Heilwesen, Körper- und Gesundheitspflege - Gastgewerbe - Kfz-Dienstleistungsgewerbe - Land- und Forstwirtschaft, Reiterhof - Transport- und Verkehrsbetriebe - Heime, Unterrichtswesen - Bauherren, Haus- und Grundbesitzer - Vereine, Veranstaltungen Wir beraten Sie jederzeit gern und finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung.