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Gewerbliche Haftpflichtversicherung – keine Pflicht für jeden, aber ein Muss für alle

Der Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dabei haften Unternehmen für viele Schäden – meist sogar in unbegrenzter Höhe.

Zum Beispiel:

  • Schäden, die durch Mitarbeiter im Zuge der ausgeübten Tätigkeit verursacht werden
  • Schäden Dritter, die sich durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Betriebsgrundstück ereignen
  • Produkte, die bei Kunden einen Personen- oder Sachschaden verursachen

Jede Branche stellt andere Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz ist daher auf unterschiedliche Gewerbe abgestimmt.

  • Bauwirtschaft
  • Handelsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Fabrikationsbetriebe
  • Büro- und Dienstleistungsbetriebe
  • Freie Berufe, Öffentlicher Dienst
  • Kultur, Sport, Freizeit, Wellness, Schausteller
  • Heilwesen, Körper- und Gesundheitspflege
  • Gastgewerbe
  • Kfz-Dienstleistungsgewerbe
  • Land- und Forstwirtschaft, Reiterhof
  • Transport- und Verkehrsbetriebe
  • Heime, Unterrichtswesen
  • Bauherren, Haus- und Grundbesitzer
  • Vereine, Veranstaltungen

Wir beraten Sie jederzeit gern und finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung.

Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.